Wettbewerbsrecht

Ob klassische Website, Unternehmensblog oder Werbung via Facebook, YouTube & Co. – eine Onlinepräsenz ist als Marketing-Instrument für Unternehmen mittlerweile unverzichtbar. Umso wichtiger ist es, dass jeder Online-Auftritt rechtssicher gestaltet ist und insbesondere nicht gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Das Wettbewerbsrecht dient dem Schutz der Mitbewerber und Verbraucher vor unlauterem Wettbewerb. Danach ist es zum Beispiel nicht erlaubt, eine irreführende Werbung zu veröffentlichen oder Mitbewerber herabzusetzen. Das Wettbewerbsrecht flankiert mit verschiedensten Bereichen: Zu diesen gehören unter anderem das Social Media Recht, aber auch Fragen aus dem Bereich Datenschutzrecht.

Rechtssicheres Impressum

Ein „Abmahnklassiker“ ist nach wie vor ein Verstoß gegen die Impressumspflicht. Das Impressum ist mehr als nur eine Formalie: Jeder, der geschäftsmäßig einen Online-Auftritt unterhält, muss bestimmte Pflichtangaben mitteilen. Im Wesentlichen sind dies: Name, Anschrift, bei juristischen Personen Angabe der Rechtsform sowie Name des Vertretungsberechtigten und E- Mail-Adresse sowie ein Link auf die Streitbeilegungsplattform. Je nach Branche können noch weitere Pflichtangaben hinzukommen. Eine Abmahnung des Impressums ist vermeidbar!

Newsletter Abmahnung vermeiden

Ein Dauerbrenner im Online-Marketing ist ebenso der rechtssichere Versand von Newslettern und elektronischen Nachrichten im Wege des Direktmarketings. Unverlangte E-Mail-Werbung ist unzulässig und kann eine Abmahnung eines Konkurrenten zur Folge haben. Um Abmahnungen zu vermeiden muss sichergestellt sein, dass der Empfänger vor Erhalt der Werbung ausdrücklich in den Erhalt des Newsletters eingewilligt hat. Weitere Informationen zum Thema finden Sie in meinem Blogbeitrag zum Newsletter Recht.

Vorsicht bei neuen Werbeformaten

Da im Online-Marketing immer neue Marketingideen entstehen, ist bei neuen Werbeformaten immer zu prüfen, ob ein Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vorliegt. Der Einsatz von Influencern und Testimonials für die Produktwerbung gewinnt immer mehr an Bedeutung. Schnell kann dabei gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen werden, denn die Grenze zur verbotenen Schleichwerbung ist oft fließend.

Diese Vorschriften sollten Sie als Shopbetreiber beachten 

Webshop-Betreiber müssen vor allem im B2C-Geschäft zahlreiche verbraucherschützende Vorschriften beachten. Zwingend erforderlich sind eine korrekte Widerrufsbelehrung, ordnungsgemäße Datenschutzerklärung, vollständige Angabe der gesetzlichen Pflichtinformationen im elektronischen Geschäftsverkehr sowie Beachtung der sogenannten Button-Lösung. Ebenso wichtig ist die Verwendung abmahnsicherer AGB.

Abmahnung im Wettbewerbsrecht

Liegt ein Wettbewerbsverstoß vor, besteht das Risiko, dass das werbende Unternehmen von einem Mitbewerber abgemahnt wird. Mit einer Abmahnung wird der Abgemahnte aufgefordert, die vorgeworfene Handlung zu unterlassen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben. Oft ist der Abmahnung bereits eine vorgefertigte Unterlassungserklärung beigefügt, die Sie keinesfalls ungeprüft unterschreiben sollten, denn mit Unterzeichnung wird ein verbindlicher Unterlassungsvertrag abgeschlossen. Wird später gegen diesen Unterlassungsvertrag verstoßen, muss eine hohe Vertragsstrafe, die nur selten unter 5.000,00 liegen dürfte, an den Abmahner gezahlt werden.

Anwältin für Wettbewerbsrecht & gewerblichen Rechtsschutz

Als Anwältin für Wettbewerbsrecht weiß ich um zahlreiche Beispiele aus der Praxis, in denen das Recht des unlauteren Wettbewerbs verletzt wurde. In meinem IT Recht Blog möchte ich aktuelle Urteile in diesem Bereich aufgreifen und meine langjährige Praxiserfahrung mit Ihnen teilen.